Die Impfung gegen Herpes zoster (adjuvantierter Herpes-zoster-subunit
Totimpfstoff, „Shingrix“) ist für Personen ab einem Alter von 60 Jahren (Standardimpfung) sowie für
Personen mit einer erhöhten gesundheitlichen Gefährdung ab einem Alter von 18 Jahren (Indikationsimpfung) eine Leistung der Gesetzlichen Krankenversicherung.

Bei folgenden Gefährdungen empfiehlt die Impfkomission die Zosterimpfung schon ab 18 Jahren:
Bei angeborener oder erworbener Immundefizienz, insbesondere im Rahmen einer iatrogen
bedingten Immunsuppression.
Bei schwerer Ausprägung einer chronischen Grunderkrankung, beispielsweise bei
Patientinnen und Patienten mit oder nach:
→ hämatopoetischer Stammzelltransplantation (HSZT)
→ zellbasierten Therapien
→ solider Organtransplantation
→ immunsuppressiver Medikation (z. B. Rituximab, JAK-Inhibitoren, Anifrolumab [Typ-I-Interferonrezeptorblocker], zytostatische Chemotherapie)
→ malignen neoplastischen Erkrankungen
→ HIV-Infektion
→ rheumatoider Arthritis
→ systemischer Lupus erythematodes
→ chronisch entzündlichen Darmerkrankungen
→ chronisch obstruktiven Lungenerkrankungen (COPD) oder Asthma bronchiale
→ chronischer Niereninsuffizienz
→ Diabetes mellitus


Empfohlen ist eine zweimalige Impfung im Abstand von mindestens 2 bis max. 6 Monaten mit
adjuvantiertem Herpes-zoster-subunit-Totimpfstoff.

Nach Einschätzung der STIKO sind leichte oder unkomplizierte bzw. medikamentös gut
kontrollierte chronische Grunderkrankungen bei Personen im Alter von 18 bis 59 Jahren nicht
mit einem deutlich erhöhten Risiko für Herpes zoster verbunden und fallen daher nicht unter die
Impfempfehlung.
Auf Grundlage der derzeit verfügbaren Daten lässt sich noch keine Aussage zur Notwendigkeit
von Auffrischungsimpfungen treffen.
Bei Patientinnen und Patienten, bei denen eine immunsuppressive Therapie oder eine
Organtransplantation geplant ist, sollte vorab eine serologische Testung auf Varizellen (Windpocken)
durchgeführt werden. Bei Seronegativität ist keine Impfung mit dem Herpes-zoster-Subunit
Totimpfstoff vorgesehen. Stattdessen sollte eine Varizellen-Impfung gemäß den entsprechenden Impfindikationen erfolgen.
Die Schutzimpfungs-Richtlinie berücksichtigt für alle Personen ab 60 Jahren das mit dem Alter
zunehmende Risiko für schwere Krankheitsverläufe des Herpes zoster und das Auftreten einer
postherpetischen Neuralgie (Standardimpfung).
Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne

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